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Energieberatung

Energieberatung für Privatpersonen

Fördermittel und Beantragung für Privatpersonen

Es gibt nach wie vor vielfältige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Erstellung von Neubauten, Sanierung von Bestandsgebäuden, den Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienten Brennstoffeinsatz.

Fördermöglichkeiten bieten neben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die KfW und die L-Bank Baden-Württemberg an. Die Förderungen können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und gesetzl. Rahmenbedingungen in Form von direkten Zuschüssen, Tilgungszuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen in Anspruch genommen werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des für Ihre individuelle Situation passenden Förderprogramms und übernehmen für Sie die Beantragung der Fördermittel.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Privatpersonen

Neben der energetischen Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus gibt es auch die Möglichkeit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dieser dient der schrittweisen Sanierung entweder einzelner Maßnahmen oder ebenfalls zum Effizienzhaus. Er gibt außerdem einen langfristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einsparpotenzial. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Das Honorar des Gebäudeenergieberaters für die Erstellung des iSFP wird ebenfalls mit bis zu 80% vom BAFA gefördert. 

Energieausweis für Privatpersonen

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er soll die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte aufzeigen. Bedarfs- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen. Ein Bedarfsausweis ist zukunftsgerichtet und eignet sich besser zur Vergleichbarkeit verschiedener Objekte, während ein Verbrauchsausweis lediglich die nutzerabhängigen Verbrauchsdaten der Vergangenheit dokumentiert.

EWärmeG-/GEG-Nachweis für Privatpersonen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzte zum 1. November 2020 das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Novelle des GEG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das GEG regelt unter anderem die Anforderungen an die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen, die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz Erneuerbarer Energien.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG) regelt seit dem 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden, wenn die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Am 1. Juli 2015 trat das neue EWärmeG in Kraft. Nach dem Austausch der Heizung in bestehenden Wohngebäuden müssen sich die Eigentümer die Geeignetheit der Erfüllungsmaßnahmen bestätigen lassen und die Nachweise innerhalb von 18 Monaten bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorlegen (§ 4 EWärmeG 2015).

Denkmal für Privatpersonen

Für Baudenkmale und Wohn­gebäude mit „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ gelten vereinfachte Förderbedingungen. Da aber komplexe Denkmalschutzauflagen einzuhalten sind, gestaltet sich die Sanierung meist anspruchsvoller. Sie können zum Beispiel nicht ohne Weiteres die Außenwände dämmen, wenn die historische Gebäudefassade erhalten bleiben soll. Zugelassen sind nur Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter „Effizienzhaus Denkmal“ geführt sind.

Unser Ingenieurbüro kann Ihnen zu diesem Thema weiterhelfen, da wir bereits seit vielen Jahren für Denkmäler bei der dena gelistet und in diesem Bereich tätig sind.

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