Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Fördermittel und Beantragung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten für die Erstellung von Neubauten, Sanierung von Bestandsgebäuden, den Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienten Brennstoffeinsatz.
Fördermöglichkeiten bieten neben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die KfW und die L-Bank Baden-Württemberg an. Die Förderungen können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und gesetzl. Rahmenbedingungen in Form von direkten Zuschüssen, Tilgungszuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen in Anspruch genommen werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des für Ihre individuelle Situation passenden Förderprogramms und übernehmen für Sie die Beantragung der Fördermittel.
Weitere Informationen finden Sie auch bei:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Förderprogramm im Überblick
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren
- KfW – Welche Förderung suchen Sie?
- KfW – Finden Sie die passende Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz – Energieforschung
- L-Bank Baden-Württemberg
- Zukunft Altbau
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohnungseigentümergemeinschaften
Neben der energetischen Sanierung in einem Zug gibt es auch die Möglichkeit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dieser kann einer schrittweisen Sanierung einzelner Maßnahmen oder der Sanierung zum Effizienzhaus dienen. Er gibt außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Für WEGs kann es außerdem noch einen zusätzlichen 3%-Bonus von der L-Bank geben. Das Honorar des Gebäudeenergieberaters für die Erstellung des iSFP wird ebenfalls mit bis zu 80% vom BAFA gefördert.
Energieausweis für Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohn- und Nichtwohngebäude. Er soll die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte aufzeigen. Bedarfs- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen. Ein Bedarfsausweis ist zukunftsgerichtet und eignet sich besser zur Vergleichbarkeit verschiedener Objekte, während ein Verbrauchsausweis lediglich die nutzerabhängigen Verbrauchsdaten der Vergangenheit dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie auch bei:
EWärmeG-Nachweis für Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzte zum 1. November 2020 das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Novelle des GEG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das GEG regelt unter anderem die Anforderungen an die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen, die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG) regelt seit dem 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden, wenn die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Am 1. Juli 2015 trat das neue EWärmeG in Kraft.
Nach einem Austausch der Heizung in bestehenden Wohngebäuden müssen sich die Eigentümer demnach die Geeignetheit der Erfüllungsmaßnahmen/Ersatzmaßnahmen bestätigen lassen und die Nachweise innerhalb von 18 Monaten bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorlegen (§ 4 EWärmeG 2015).